NSG Geimer Berg
Naturschutzgebiet PB-075 · 52,6 ha · Lichtenau, Bad Wünnenberg
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung eines offenen Magergrünland-Trockenrasen-Komplexes mit hoher Repräsentanz für den Naturraum. Insbesondere sind zu schützen und zu fördern: - Magerwiesen und -weiden, Kalkhalbtrockenrasen bzw. Kalkmagerrasen und Enzian-Schillergrasrasen, - Strauchhecken, Laubbäume und Baumgruppen - Streuobstweide, - temporär wasserführender Fließgewässerabschnitt des Bündelreingrabens und dessen Ufersäume, - aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen, - zur Erhaltung der kulturhistorisch bedeutenden Elemente wie Obstwiesen und Kalkhalbtrockenrasen, - zur Erhaltung hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen besonders schutzwürdiger Böden. Insbesondere sind die trockenen flachgründigen Felsböden über Karbonatgestein als Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungspotenzial in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen, - wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Lichtenau_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2014, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Lichtenau (2014-08-13) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Mai 2015). LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-075
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