NSG Sauerbachtal Buelheim
Naturschutzgebiet PB-020 · 56,8 ha · Lichtenau
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines naturnahen und mit vielfältigen, mosaikartig miteinander verzahnten Biotopstrukturen ausgestatteten Mittelgebirgstals. Insbesondere sind zu schützen und zu fördern: - der naturnah mäandrierende Bachoberlauf der Sauer mit gut ausgeprägter flutender Unterwasservegetation, - Quellbereiche mit Übergangs- und Schwingrasenmooren, - Kleinseggenriede, Feuchtheide und feuchte Hochstaudenfluren, - binsenreiche Nass- und Feuchtgrünlandbrachen, z. T. mit Weidengebüschen, - bachbegleitender bzw. bruchwaldartig aufgeweiteter Erlen-Eschen-Auwald und Birken-Moorwald sowie - kleinflächig ausgebildete Heidevegetation und mehrstämmige, alte Weidebuchen als Relikte einer mittelalterlichen Hudelandschaft, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFHRichtlinie; hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Moorwälder (Natura 2000-Code 91D0, Prioritärer Lebensraum), Erlen- Eschen- und Weichholz-Auenwälder (Natura 2000-Code 91E0, Prioritärer Lebensraum), Übergangs- und Schwingrasenmoore (Natura 2000-Code 7140), Flüsse mit Unterwasservegetation (Natura 2000-Code 3260). Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Neuntöter (Lanius collurio), Rotmilan (Milvus milvus), Schwarzspecht (Dryocopus martius), weitere gefährdete Vogelart ( ); - zur Erhaltung hinsichtlich ihrer natürlichen Bodenfunktionen besonders schutzwürdiger Böden. Insbesondere sind die Moor- und Grundwasser- oder Staunässeböden als Extremstandorte mit hohem Biotopentwicklungs- potenzial in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen; - aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen, insbesondere zum Schutz der zahlreichen, archäologisch bedeutsamen Hügelgräber aus der Bronzezeit sowie landeskundlichen Gründen sowie wegen der biogeografischen Bedeutung; - wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente ht…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-020
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen