Naturschutzgebiet NRW

NSG Sauertal

Naturschutzgebiet PB-008 · 961,0 ha · Lichtenau

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung der gesamten durch fließgewässerdynamische Prozesse geprägten Tal- und Auenlandschaft der Sauer, die mit ihren unterschiedlichen Biotoptypen und Nutzungen als ökologische Einheit zu betrachten ist, im Einzelnen sind insbesondere folgende Biotoptypen zu schützen: - naturnah verlaufende Fließgewässerabschnitte der Sauer mit Flachund Steilufern, Kiesbänken, Kolken, Schwalglöchern und uferbegleitenden Gehölzbeständen sowie unmittelbar im Kontakt mit der Sauer und der Kleinenberger Sauer stehende Abschnitte verschiedener Quellzuflüsse, - Quellbereiche, Sümpfe, Kleingewässer, Röhrichte und kleinflächige Borstgrasrasen und Seggenrieder, Flutmulden sowie Nass- und Feuchtgrünland, insbesondere auch im Quellgebiet der Kleinenberger Sauer, - in ihrer natürlichen Vergesellschaftung vorkommende Waldmeister-Buchenwälder, kleinflächige Auen- und Erlenbruchwälder sowie Auengebüsche, - natürliche und naturnahe Felsklippen und Felspartien, Halbtrockenrasen und Magerweiden, - Kalkackerstandorte, - Obstwiesen, Kopfbaumbestände, markante Einzelbäume, Baumgruppen und Hecken; - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFHRichtlinie, hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Nicht touristisch erschlossene Höhlen (Natura 2000-Code 8310), Lückige Kalk-Pionierrasen (Natura 2000-Code 6110, Prioritärer Lebensraum, Waldmeister-Buchenwald (Natura 2000-Code 9130), Schlucht- und Hangmischwälder (Natura 2000-Code 9180, Prioritärer Lebensraum). Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Neuntöter (Lanius collurio) Teichfledermaus (Myotis dasycneme) Grosse Bartfledermaus (Myotis brandti) Wasserfledermaus (Myotis daubentoni) Braunes Langohr (Plecotus auritus) Eisvogel (Alcedo atthis) Rotmilan (Milvus milvus) Schwarzspecht (Dryocopus martius) Mittelspecht (Picoides medius) Grauspecht (Picus canus) weitere gefährdete Vogelart ( ) Hase…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-008

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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