NSG Bleikuhlen
Naturschutzgebiet PB-005 · 1,8 ha · Lichtenau, Warburg
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG, insbesondere: - zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer wildlebender Tier- und Pflanzenarten auf schwer- metallhaltigen Standorten, - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFHRichtlinie, hierbei handelt es sich um den folgenden natürlichen Lebensraum gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: Schwermetallrasen (Natura 2000-Code 6130). Das Gebiet dient darüber hinaus dem besonderen Schutz und der Entwicklung der Lebensräume der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie: Neuntöter (Lanius collurio), - aus wissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen sowie wegen der biogeogra- fischen Bedeutung, - wegen seiner Funktion als überregional bedeutsame Biotopverbundfläche. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Lichtenau_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1969, Inkraft: 2014, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1969-09-15) Amtsblatt alt (2002-12-09) LP Lichtenau (2014-08-13) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig.Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Mai 2015). LAGE Regierungsbezirk: Detmold
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-005
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen