Naturschutzgebiete

NSG Rheinaue zwischen Büderich und Perrich

Naturschutzgebiet WES-029 · 323,0 ha · Wesel, Rheinberg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für den internationalen, nationalen und landesweiten Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung der Auenlandschaft und der natürlichen Überflutungsdynamik des Rheins · zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für den Flussregenpfeifer sowie als Ruhezone für Wanderfische der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge, Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen · zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche sowie feuchter Hochstaudenfluren · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue mit ihren Grünlandflächen als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Teichrohrsänger, Eisvogel, Spießente, Löffelente, Krickente, Knäkente, Blässgans, Saatgans, Wiesenpieper, Rohrdommel, Nonnengans, Flussregenpfeifer, Trauerseeschwalbe, Rohrweihe, Bekassine, Uferschnepfe, Wanderfalke, Gänsesäger, Nachtigall, Großer Brachvogel, Fischadler, Schwarzmilan, Wiesenweihe, Goldregenpfeifer, Pirol, Schwarzkehlchen, Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Dunkelwasserläufer, Tüpfelsumpfhuhn, Grünschenkel, Rotschenkel, Flussseeschwalbe, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer und Kiebitz sowie weiterer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Fledermäuse in der ehemaligen Eisenbahnbrücke bei Fort Blücher) · zur Erhaltung , Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln, insbesondere von an schlammige und sandig-kiesige Flussufer sowie Feuchtgrünland gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der gut ausgeprägten Gehölzstrukturen wie Hecken, Baum-, Gehölzreihen und Feldgehölze als Lebensräume von an Hecken u…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WES-029

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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