NSG Weseler Aue und Leygraben bei Flueren
Naturschutzgebiet WES-027 · 119,0 ha · Wesel
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der verlandeten Altstromrinne des Rheins mit ihren charakteristischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Altstromrinne wegen ihrer Bedeutung für den internationalen, nationalen, landesweiten und regionalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung der Hartholzauenwälder (91F0) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensraum für Pirol und Nachtigall - in seinen verschiedenen Entwicklungsstufen/ Altersphasen und in seiner standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive Vorwäldern und Gebüschen sowie Staudenfluren und Waldrändern · zur Erhaltung und Entwicklung der Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen (6510) mit ihrer typischen Fauna und Flora · Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensraum für den Pirol und die Nachtigall - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, - gebüsche und Staudenfluren · zur Erhaltung und Entwicklung der Altstromrinne mit seinen Grünlandflächen, Gehölzbeständen und Uferabschnitten südlich des Leygrabens als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFHRichtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Blässgans, Bruchwasserläufer, Dunkelwasserläufer, Eisvogel, Fischadler, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Grünschenkel, Kampfläufer, Kiebitz, Krickente, Löffelente, Nachtigall, Nonnengans, Pfeifente, Pirol, Rohrdommel, Rotschenkel, Saatgans, Schnatterente, Singschwan, Spießente, Tafelente, Teichrohrsänger, Waldwasserläufer, Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenpieper und Zwergsäger sowie weiterer seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Amphibien und Insekten) · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere der Auenwälder, Röhrichte und des Nass- und Feuchtgrünlandes, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen · zur Erhaltung und Entwicklung der Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln, insbesondere von an Grünland gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Förderung einer ungestörten natürlichen Uferdynamik des Auesees · zur Erhaltung der Hecken- und Kopfbaumlandschaft als kulturhistorisches Dokument sowie wegen ihrer beson…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WES-027
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen