NSG Rheinaue Bislich-Vahnum
Naturschutzgebiet WES-025 · 243,0 ha · Wesel, Rees
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für den internationalen, nationalen und landesweiten Biotopverbund. · zur Erhaltung und Wiederherstellung der nach Abgrabung naturnah entwickelten Auenlandschaft und der natürlichen Überflutungsdynamik des Rheins · zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder und -gebüsche · zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für den Flussregenpfeifer sowie als Ruhezone für Wanderfische der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge, Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue mit ihren Grünlandflächen Landschaftsplan Wesel 2. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 - 23 LG) 60-2 / Projektgruppe Landschaftsplanung - 78 - als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Teichrohrsänger, Krickente, Rohrweihe, Zwergschwan, Bekassine, Zwergsäger, Kampfläufer, Grünschenkel, Rotschenkel, Knäkente, Saatgans, Singschwan, Uferschnepfe, Gänsesäger, Waldwasserläufer, Kiebitz, Flussseeschwalbe, Blässgans, Wiesenpieper, Wachtelkönig und Flussregenpfeifer sowie weiterer gefährdeter Tier- und Pflanzenarten (z.B. Körner- Steinbrech auf dem alten Deich) · zur Erhaltung , Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln, insbesondere von an schlammige und sandig-kiesige Flussufer sowie Feuchtgrünland gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der gut ausgeprägten Gehölzstrukturen wie Hecken, Baum-, Gehölzreihen und Feldgehölze als Lebensräume von an Hecken und Gebüsche gebundene Vogelarten · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, ins…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WES-025
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen