Naturschutzgebiet NRW

NSG Hasenfeld und Rheinvorland zwischen Eversael und Ossenberg

Naturschutzgebiet WES-016 · 802,0 ha · Rheinberg

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung und Wiederherstellung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für den landesweiten und regionalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Wiederherstellung der nach Abgrabung naturnah entwickelten Auenlandschaft und der natürlichen Überflutungsdynamik des Rheins · zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder (91 E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für den Schwarzmilan - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaldstadien und - gebüsche · zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensstätte für die Arten Flussregenpfeifer sowie als Ruhezone für Wanderfische der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge, Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen · zur Erhaltung und Entwicklung artenreicher Glatthafer- und Wiesenknopf- Silgenwiesen (6510) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere als Lebensstätte für den Wachtelkönig Landschaftsplan Alpen/Rheinberg 2. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 - 23 LG) 60-2 / Projektgruppe Landschaftsplanung - 76 - · zur Erhaltung und Entwicklung natürlicher eutropher Seen und Altarme (3150) · zur Erhaltung und Entwicklung des Raumes als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Bruchwasserläufer, Flussseeschwalbe, Goldregenpfeifer, Kampfläufer, Rohrweihe, Singschwan, Zwergschwan, Zwergsäger , Bekassine, Blässgans, Dunkelwasserläufer, Flussregenpfeifer, Gänsesäger, Grünschenkel, Kiebitz, Knäkente, Krickente, Löffelente, Rotschenkel, Saatgans, Tafelente, Teichrohrsänger, Uferschnepfe, Waldwasserläufer, Wiesenpieper und Zwergtaucher sowie weiterer seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung , Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögel…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WES-016

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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