NSG Diersfordter Wald
Naturschutzgebiet WES-007 · 927,0 ha · Wesel, Hamminkeln
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Waldgebietes mit seinen charakteristischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften, insbesondere · zur Erhaltung und Entwicklung des großflächigen, zusammenhängenden Waldgebietes wegen seiner Bedeutung für den landesweiten, regionalen und lokalen Biotopverbund · zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher alter bodensaurer Eichenwälder auf Sandebene (9190) mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensraum für den Hirschkäfer und Schwarzspecht - in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwald- und Gebüschstadien sowie ihrer Waldränder · zur Erhaltung und Entwicklung dystropher Seen (3160) mit Torfmoosen und ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch als Lebensraum für die Große Moosjungfer, Moorfrosch, Krickente, Zwergtaucher, Kammmolch und Froschkraut · zur Erhaltung und Entwicklung der Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und ihrer typischen Fauna · zur Erhaltung und Entwicklung der Moorwälder (91D0, prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Flora und Fauna Landschaftsplan Wesel 2. Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft (§§ 19 - 23 LG) 60-2 / Projektgruppe Landschaftsplanung - 74 - · zur Erhaltung und Entwicklung der noch renaturierungsfähigen degradierten Hochmoore (7120) mit ihrer typischen Flora und Fauna · zur Erhaltung und Entwicklung der Moorschlenken- Pioniergesellschaften (7150) mit Hochmoorvegetation und Schwingrasen auf Torfsubstraten und ihrer typischen Fauna - insbesondere auch als Lebensraum für die Große Moosjungfer · zur Erhaltung und Entwicklung der feuchten Heidegebiete mit Glockenheide (4010) und trockenen Heiden (4030) mit ihrer typischen Flora und Fauna · zur Erhaltung und Entwicklung des Waldgebietes als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Bekassine, Löffelente, Waldwasserläufer, Nachtigall, Heidelerche, Pirol und Baumfalke sowie weiterer seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung und Wiederherstellung der vorhandenen Biotopkomplexe als Refugial- und Lebensraum für an Moorbiozönosen gebundene gefährdete Tier- und Pflanzenarten · zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesond…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WES-007
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen