Naturschutzgebiet NRW

NSG Bruch-/Sumpfwald Greivings Sundern

Naturschutzgebiet WAF-090 · 7,0 ha · Sendenhorst

Schutzzweck

Das ca. 7 ha große Naturschutzgebiet liegt im Kernbereich des Laubwaldgebietes Greivings Sundern östlich von Albersloh. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 23 Abs. 1 Ziffern 1 bis 3 BNatSchG, insbesondere: -landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in einem naturnahen Laubwaldbestand mit hoher struktureller Vielfalt auf feucht-nassem Standort mit Moor- und Bruchwäldern, Gräben, Alt- und Tothölzern und Kleingewässer, -zum Schutz der an diese Lebensräume angepassten, zum Teil stark gefährdeten Tierund Pflanzenarten mit besonderer Bedeutung für Amphibien und Höhlenbrüter, -als Bestandteil eines Biotopverbundes von besonderer Bedeutung, -aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie naturgeschichtlichen Gründen, -wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Sendenhorst.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2018, Inkraft: 2018, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Sendenhorst (2018-10-26) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-090

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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