NSG Emsaue bei Telgte
Naturschutzgebiet WAF-083 · 593,0 ha · Telgte, Münster
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 20 a), b) und c) in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG NW, insbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen eutrophen Stillgewässer mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch - Förderung der Entwicklung einer natürlichen Verlandungsreihe - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen - Nutzungsverbot bzw. Beschränkung der (Freizeit-) Nutzung des Gewässers auf ein naturverträgliches Maß - Erhaltung bzw. Wiederherstellung des des landschaftstypischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalts - zur Erhaltung und Entwicklung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie Waldränder durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturver- jüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Vermehrung der Eichen-Ulmen-Eschen-Auenwälder auf geeigneten Standorten nach Möglichkeit durch natürliche Sukzession oder Initialpflanzung von Gehölzen der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Uraltbäumen - Nutzungsaufgabe zumindest auf Teilflächen und in Kernbereichen - Erhaltung der lebensraumtypischen Grundwasser und/ Überflutungsverhältnisse - Erhaltung und Förderung der Helm-Azurjungfer-Population durch - Schutz besonnter, basenreicher und sonnenwarmer Wiesengräben mit nicht zu dicht schließender emerser Gewässervegetation - Entwicklung von an die Fortpflanzungsgewässer angrenzenden Flächen mit niedriger bis mittel hoher Vegetation (vor allem Wiesenvegetation und Grünlandbrachen, Röhrichte, Seggenbestände). - zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwälder und Weichholzauenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typi- schen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-083
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