Naturschutzgebiete

NSG Heideweiher Fockenbrocksheide

Naturschutzgebiet WAF-075 · 5,3 ha · Telgte

Schutzzweck

Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 20 a), b) und c) LG NW, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten mit den darauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung der nährstoffarmen Kleingewässer als Lebensraum für spezialisierte Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften, - aufgrund der Bedeutung der Biotope als wichtiger Lebensraum u.a. für Amphibien, Reptilien, Libellen und Wasserinsekten, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Telgte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Telgte (2008-05-16) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-075

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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