NSG In den Pöhlen
Naturschutzgebiet WAF-073 · 34,6 ha · Telgte
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gemäß § 20 a), b) und c) LG NW, insbesondere - zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten mit den darauf angewiesenen Tier- und Pflanzenarten, - zur Erhaltung eines wertvollen Ausschnittes alter, typischer Kulturlandschaft/Parklandschaft des Münsterlandes, - zum Schutz und zur Entwicklung von Feucht- und Nassgrünland, - zum Erhalt von Vorkommen seltener und gefährdeter Pflanzenarten und -gesellschaften feuchter Standorte, - zum Erhalt und zur Entwicklung von Gewässern im Auenbereich der Ems, - als Lebensraum für gefährdete Arten wie u.a. Laubfrosch, Rohrweihe, Pirol und Waldwasser- läufer, - wegen der Seltenheit, der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Telgte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Telgte (2008-05-16) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-073
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen