NSG Kalksteinbruch am Flimmerberg
Naturschutzgebiet WAF-042 · 6,0 ha · Beckum
Schutzzweck
Das ca. 6 ha große Naturschutzgebiet umfasst einen ehemaligen Kalksteinbruch mit einem Abgrabungsgewässer, Bruchwänden sowie Halbtrockenrasen, Kleinseggenrieden und Gebüschen. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet ist erforderlich gem. § 20 a), b) und c) LG NW insbesondere - zur Erhaltung und Sicherung der gefährdeten Arten der Kalkflachmoore und Kalkhalbtrockenrasen, - zur Erhaltung und Förderung der kalkflachmoorähnlichen Feuchtflächen einschließlich Wasserflächen und der Kalkhalbtrockenrasen, - zur Erhaltung und zum Schutz seltener und gefährdeter Tierarten, - wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes, - aus naturwissenschaftlichen Gründen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_WAF_Beckum.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 1997, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Beckum (1997-02-07) LP Beckum alt (1995-12-08) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Abgrenzung vom Kreis WAF uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-042
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