Naturschutzgebiete

NSG Steinbruch Anneliese

Naturschutzgebiet WAF-021 · 43,0 ha · Ennigerloh

Schutzzweck

(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender, z. T. stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbeson- dere zur Erhaltung und Entwicklung des Vorkommens des Deutschen Edelkrebses (Astacus astacus), der kalkquellsumpf- und kalkhalbtrockenrasenähnlichen Pflanzengesellschaften und deren nährstoffarme Standorte wie auch zum Schutz der standorttypischen Pflanzen bzw. Pflanzengesellschaften eines oligotrophen Stillgewässers, der Verlandungszonen, Pionier- standorte, der randlichen Waldstrukturen und extensiv genutzten Grünlandflächen sowie zum Schutz der hieran angepassten Tiere wie Amphibien-, Libellen- und Vogelarten, b) wegen der Bedeutung des Gebietes als Refugium für wildlebende Tiere und Pflanzen und als Teil eines Biotopverbundkomplexes in einer durch anthropogene Nutzung und Zerschneidung geprägten Umgebung, c) wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes, insbesondere wegen der Struktur- vielfalt und des daraus resultierenden, kleinteilig ausgeprägten Standortmosaiks auf kalkhaltigem, nährstoffarmem Untergund, d) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen, (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende, langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Sicherung der kalkhaltigen, nährstoffarmen, nassen bis trockenen und strukturreichen Standorte als Lebensraum für spezifische, angepasste Tier- und Pflanzenarten. Insbesondere wird das Ziel verfolgt, die Sicherung und den Erhalt eines nährstoffarmen Stillgewässers, kalkquellsumpf- und kalkhalbtrockenrasenähnlicher Flächen sowie steiler Kalksteinbruchwände, inklusive der jeweils charakteristischen Vegetation, zu betreiben. Im Übergangsbereich zur umgebenden Landschaft sollen langfristig standorttypische Gehölzgesellschaften und im Süden des Gebietes zusätzlich Pflanzengesellschaften des extensiven Grünlandes erhalten, gefördert und entwickelt werden. Zur Sicherung des standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes sind Grundwasserabsenkung und Eutrophierung sowie eine Unterbrechung der Zuflüsse zu vermeiden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2007_WAF-021.pdf Verwal…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-021

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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