NSG Lippeaue zwischen Goettingen und Cappel
Naturschutzgebiet WAF-006 · 141,8 ha · Wadersloh, Lippstadt, Lippetal
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung ist erforderlich gemaess Paragraph 20a), b) und c) LG NW insbesondere Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Strukturen und der Dynamik des Gliessgewaessers inklusive seiner Aue mit seiner typischen Vegetation und Fauna entsprechend dem (jeweiligen Leit- bild) des Fliessgewaessertyps, ggf. in seiner kulturlandschaftlichen Praegung durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer moeglichst unbeeintraechtigten Fliessgewaesserdynamik, - Erhaltung und Entwicklung der Durchgaengigkeit des Fliessgewaessers fuer seine typische Fauna im gesamten Verlauf, - moeglichst weitgehende Reduzierung der die Wasserqualitaet beeintraechtigenden direkten und diffusen Einleitungen, Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Stoerungen , ggf.Regelung von (Freizeit-) Nutzungen, - Erhaltung und Entwicklung der typischen Strukturen und Vegetation in der Aue, Rueckbau von Ufer- befestigungen, Zur Erhaltung und Entwicklung der naturnahen und eutrophen Stillgewaesser mit Arten der Charetea, Lemnetea, und Potamogetonetea und der typischen Fauna durch - Foerderung der Entwicklung einer natuerlichen Verlandungsreihe, - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw.Minimierung von Naehrstoff- eintraegen, - Nutzung des Gewaessers auf ein naturvertraegliches Mass, - Erhaltung bzw.Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und des Naehrstoffhaushalts, Zur Erhaltung und Foerderung der Jagdgebiete und Zwischenquartiere der Population des Grossen Mausohrs durch - Erhaltung und Optimierung und ggf.Foerderung von Altholzbestaenden, Totholz, feuchten und nassen Waldbereichen, naturnahen Fliess- und Kleingewaessern, bluetenreichen Wegsaeumen, Tuempeln und strukturreichen Waldraendern im Uebergang zum Offenland mit anschliessenden Hecken, Baum- reihen und Kleingehoelzen (Foerderung des Insektenreichtums), - Erhalt und Foerderung des Insektenreichtums durch Verzicht auf Biozide, insbesondere Insektizide, - Erhalt vorhandener Hoehlenbaeume und Foerderung des Nachwachsens von Hoehlenbaeumen durch Erhalt geeigneter aelterer Baeume (insbesondere Buchen und Eichen) ueber das Umtriebsalter hinaus, - ausreichende Erhaltung stoerungsfreier Bereiche, Zur Erhaltung und Foerderung der Jagdgebiete der Teichfledermaus durch - Erhalt und Foerderung des Insektenreichtums, daher kein Einsatz von Bioziden, insbesondere Insektiziden, - Erhaltung und Optimierung der als Jagdgebiete der Teichfledermaus bekannten Gewaesser zu moeglichst naturnahen und wenig …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief WAF-006
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen