Naturschutzgebiete

NSG Holter Heide

Naturschutzgebiet VIE-049 · 121,5 ha · Brüggen

Schutzzweck

Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Waldkomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte für Reptilien, Amphibien, Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teils des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Entwicklung bereits abge-gangener oder abgängiger hochwertigen Lebensstätten und –räume sowie insbesondere im Süden und Osten deren Entwicklung zur nachhaltigen Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes und des Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Innerhalb des N04 Holter Heide sind Trockenrasen und Zwergstrauchheiden als gesetzlich geschützte Biotope geschützt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2024, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGE öffentlicher Report generiert:20250222 domainobjectid: 5067637 Edate: 20241114

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief VIE-049

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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