Naturschutzgebiet NRW

NSG Brachter Wald und Heidemoore

Naturschutzgebiet VIE-036 · 1713,5 ha · Brüggen, Nettetal

Schutzzweck

Die Schutzausweisung im Brachter Wald dient der Erhaltung und Entwicklung eines landesweit bedeutsamen Biotopkomplexes, der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung der Binnendünen und der Terrassenkanten zur Schwalm und Maas als geomorphologische Besonderheiten, der Erhaltung und Entwicklung von Offenlandflächen als Lebensräume für seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere, der Erhaltung und Entwicklung der naturnahen Waldflächen einschließlich der Kiefernaltholzbestände. Die Schutzausweisung im Bereich der Heidemoore dient der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung des Heidemoores einschließlich der umliegenden Binnendünen als Lebensraum für seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere, der Erhaltung und nachhaltigen Sicherung der Sandmagerrasen, Borstgrasrasen und Heiden als seltene Kulturlandschaftsräume und als Lebensraum für seltene und gefährdete Pflanzen und Tiere sowie der Erhaltung von naturnahen Waldflächen einschließlich der Kiefernaltholzbestände. Die Schutzausweisung im Diergardt’schen Wald, im Brachter Wald und in den Heidemooren dient der Erhaltung und Optimierung dieser vielgestaltigen Landschaftsräume für artenreiche Lebensgemeinschaften als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tiere und Pflanzenarten, insbesondere als Brut-, Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für Vögel und damit dem Schutz eines Teils des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Entwicklung oder Wiederherstellung bereits abgegangener oder abgängiger hochwertiger Lebensräume und Lebensgemeinschaften zur nachhaltigen Sicherung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und des hohen Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Zudem dient die Schutzausweisung der Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie: • Trockene Sandheiden mit Calluna und Genista [Dünen im Binnenland] (2310) • Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130) • Dystrophe Seen und Teiche (3160) • Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010) • Trockene europäische Heiden (4030) • Borstgrasrasen (6230, Prioritärer Lebensraum) • Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) • Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (7210, Prioritärer Lebensraum) sowie der Erh…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief VIE-036

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