NSG Schlucht
Naturschutzgebiet VIE-022 · 150,8 ha · Brüggen
Schutzzweck
Die Schutzausweisung dient insbesondere im Nordteil der Erhaltung und Optimierung dieses vielgestaltigen Kulturlandschaftskomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte für Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teils des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung bereits abgegangener oder abgängiger hochwertigen Lebensstätten und –räume sowie insbesondere im Süden und Osten deren Entwicklung zur nachhaltigen Sicherung und Verbesse-rung des Naturhaushaltes und des Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Innerhalb des N02 Schlucht sind Zwergstrauchheiden sowie stehende Binnengewässer (Kleingewässer) als gesetzlich geschützte Biotope geschützt. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2005, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Brachter Wald-Ravensheide alt (2005-03-29)( Bem.: 2.Aenderung) LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief VIE-022
Karte
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