Naturschutzgebiet NRW

NSG Oberer Breyeller See

Naturschutzgebiet VIE-018 · 3,0 ha · Nettetal

Schutzzweck

Der Schutzgrund basiert auf § 20 Abs. a und c LG. Das Schutzgebiet ist detailliert in der Grundlagenkarte IIa sowie den Erläuterungen zur ökologischen Raumeinheit 11: Netteniederung und den ökologisch wertvollen Gebieten (Biotopkataster, Ordnungsnummer 73) beschrieben. Ziel der Schutzausweisung ist der Erhalt eines ausgewogenen Naturhaushalts, die Sicherung der landschaftlichen Vielfalt und Schönheit, die Bewahrung von Verlandungszonen eutropher Gewässer und Bruchwälder sowie der Lebensräume geschützter Wasserpflanzen, Röhrichtpflanzen, Bruchwaldpflanzen und insbesondere von Wasservögeln. Zusätzliche Festsetzungen für das Naturschutzgebiet „Oberer Breyeller-See“: Notwendiger Gewässerausbau darf ausschließlich naturnah erfolgen, um die biologische Selbstreinigungskraft und das Landschaftsbild zu bewahren. Für speziell gekennzeichnete Uferabschnitte in der Entwicklungs- und Festsetzungskarte sowie den Beikarten gilt zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen ein besonderes Betretungsverbot: Das Betreten der Röhrichtflächen und das Befahren der Gewässer innerhalb von 30 m zur äußeren Röhrichtkante ist verboten. Ausnahmen gelten für die Jagdausübung, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung gemäß 1.1.c 1, die Fischereiaufsicht sowie für Maßnahmen bei unmittelbarer Gefahr. Diese Regelungen, gemäß 1.1.6 (2), dienen dem Schutz der Röhrichtbereiche als typische Verlandungszonen sowie als Brut- und Nahrungsbiotop für wassergebundene geschützte Vogelarten. Darüber hinaus sind die in der Betretungsverbotszone vorhandenen Steganlagen aus Gründen des Artenschutzes zu entfernen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Mittlere Nette-Suechtelner Hoehen_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1984, Inkraft: 1984, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Mittlere Nette-Süchtelner Höhen (1984-05-11) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Geometrie vom Kreis übernommen (2024) LAGE Regierungsbezirk: Düsseldorf

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief VIE-018

Karte

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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