Naturschutzgebiet NRW

NSG Raderveekes und Luettelforster Bruch

Naturschutzgebiet VIE-010 · 217,6 ha · Schwalmtal, Niederkrüchten, Wegberg

Schutzzweck

Die Schutzausweisung dient der Erhaltung und Optimierung dieses Niederungskomplexes für artenreiche Lebensgemeinschaften und als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere als Lebensstätte für Brutvögel, als Nahrungs-, Rast- und Überwinterungsstätte für ziehende Vögel und damit dem Schutz eines Teiles des europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“. Mit der Schutzausweisung verbunden sein soll aber auch die Wiederherstellung und Entwicklung bereits abgegangener oder abgängiger hochwertiger Lebensräume und Lebensgemeinschaften zur nachhaltigen Sicherung oder Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des hohen Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung des Menschen. Zudem dient die Schutzausweisung der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang I der FFH-Richtlinie: • Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260) • Hainsimsen-Buchenwald (9110) • Stieleichen-Hainbuchenwald (9160) • Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) • Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) • Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum) sowie der Wiederherstellung und Erhaltung eines günstigen Erhaltungszustandes der folgenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach Anhang II der FFH-Richtlinie: • Kammmolch Innerhalb des N11 Raderveekes und Lüttelforster Bruch sind Bruch- und Sumpfwälder, stehende Binnengewässer, Auwälder, Röhrichte, Seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Fließgewässerbereiche, Quellbereiche als gesetzlich geschützte Biotope geschützt. Der Anteil beträgt etwa 44 % des gesamten Naturschutzgebietes N11. Das Naturschutzgebiet N11 Raderveekes und Lüttelforster Bruch umfasst einen Teilbereich des FFH-Gebietes DE-4803-301 Schwalm, Knippertzbach, Raderveekes u. Lüttelforster Bruch. Im FFH-Gebiet bedeutsame Vorkommen von Vogelarten sind: • Eisvogel, Krickente, Zwergtaucher, Pirol, Wasserralle, Rohrdommel, Nachtigall, Teichrohrsänger, Waldwasserläufer, Schwarzspecht, Wiesenpieper Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LPA_Grenzwald_Schwalm_Textl_Festsetzungen.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1982, Inkraft: 2024, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Grenzwald_Schwalm (2024-03-28) LP Mittleres Schwalmtal alt (1982-01-29) LP…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief VIE-010

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