NSG Grasheide und Muehlhausener Benden
Naturschutzgebiet VIE-007 · 191,1 ha · Grefrath
Schutzzweck
Das zu schützende Gebiet ist in der Festsetzungskarte und in den Beikarten dieses Landschaftsplanes abgegrenzt und gekennzeichnet. Die Schutzausweisung dient: • der Erhaltung des Talraumes der Niers als breites, flach ausgezogenes Niederrungsgebiet einschließlich der Terrassenkante und der Erhaltung der großflächigen, von Gräben und der eingedeichten Niers durchzogenen Grünländereien als Kulturlandschaft mit hohem Naturpotenzial. • der Erhaltung von meist kleinflächigen Mooren und Brüchern und offenen oder verlandeten Altarmen als Relikte der ehemals natürlichen Niersaue. • der Erhaltung ausgedehnter feuchter bis nasser Wiesen und Weiden, kleinflächiger Brücher und Moore, offener Wasserflächen mit Verlandungszonen, Altholzbeständen, Kopfbäumen und Hecken als Lebensraum seltener und gefährdeter, wild wachsender und wild lebender Pflanzen und Tiere und dem Schutz der an diese Lebensstätten gebundenen Pflanzen der Feuchtwiesen, Röhrichte, Moore und Brücher und Tiere, insbesondere Kleinsäugetiere, Vögel, Amphibien und Gliederfüßler. • der Erhaltung des hohen Vielfältigkeitswertes der Niederungslandschaft durch den vielfachen Wechsel zwischen Grünland und Wald, gegliedert und belebt durch Baumreihen, Baumgruppen, Einzelbäume und Hecken sowie Teiche, Röhrichte und Gräben mit artenreicher Tier- und Pflanzenwelt für die Erholung des Menschen. Weitere ausführliche Angaben zum Schutzgebiet sind im ökologischen Fachbeitrag zu finden unter: a. Ökologische Haupteinheit 1 „Talaue von Niers und Nette“ b. Ökologisch wertvolle Gebiete, Biotopkataster Ordnungs-Nr. 7 – 12 Im Schutzgebiet kommen u.a. folgende gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor: a. Kleinsäugetiere (Fledermaus-Nahrungsrevier) • Abendsegler • Wasserfledermaus • Zwergfledermaus b. Vögel • Steinkauz • Baumfalke • Flussuferläufer • Krickente • Wespenbussard • Pirol • Hohltaube • Sperber • Kleinspecht c. Amphibien • Kammmolch d. Gliederfüßler • Aurorafalter • Faulbaumbläuling • C-Falter • Kleines Granatauge e. Pflanzen • Wasserfeder • Ufersegge • Glänzendes Laichkraut • Weiße Seerose • Torfmoos • Sumpffarn • Drachenwurz • Sumpfkreuzkraut • der Wiederherstellung naturnaher, feuchter bis nasser Wiesen auf durch intensive Nutzung gestörten Standorten mit hohem Naturpotenzial durch extensive Bewirtschaftung. Entwicklung von Lebensräumen für gefährdete Pflanzen- und Tierarten. • der Wiederherstellung von Mooren, Brüchern, Altarmen und Teichen durch Renaturierung der durch menschlichen Einfluss veränderten Standorte z…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief VIE-007
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen