Naturschutzgebiete

NSG Romberger Wald

Naturschutzgebiet UN-058 · 101,0 ha · Bergkamen, Hamm

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 BNatSchG 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Bioto- pen und Lebensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzen- arten. Als besonders schutzwürdige Biotope bzw. Lebensgemeinschaften gel- ten insbesondere: - strukturreiche Altholzbestände - Laubholzbestände aus FFH-relevanten Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen - Eichen- und Eichenmischbestände - Buchen- und Buchenmischbestände - Erlen- und Birkenbruchwaldbestände sowie Sumpfwälder - Waldsukzessionsstadien - Höhlenbäume, Horstbäume und andere Biotopbäume - Nass- und Feuchtwiesen sowie Magergrünland - Alte Bachschlingen und Kleingewässer - Waldränder, Hecken und Hochstaudenfluren - naturnahe Fließgewässer Folgende Lebensraumtypen, die in der FFH-Richtlinie aufgeführt sind, kommen zum Zeitpunkt der Schutzgebietsausweisung im Gebiet vor und bedürfen des be- sonderen Schutzes: - Hainsimsen-Buchenwälder (FFH-LRT 9110) - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (FFH-LRT 9190) - Stieleichen-Hainbuchenwälder (FFH-LRT 9160) - Natürliche eutrophe Seen und Altarme (FFH-LRT 3150) - Magere Flachland-Mähwiesen (FFH-LRT 6510) 2. aus naturgeschichtlichen, landeskundlichen Gründen, aufgrund der dort auf- tretenden schutzwürdigen Böden mit sehr hoher Funktionserfüllung und we- gen der Bedeutung des Gebietes für den regionalen Biotopverbund. 3. wegen der besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Romber- ger Waldes. Zur Erreichung des Schutzzweckes gelten folgende forstliche Festsetzungen nach § 12 LNatSchG NRW: 1. Für alle Laub- und Laubmischwälder innerhalb des Naturschutzgebietes gilt bei Anpflanzungen das Gebot der Verwendung von standortgerechten ein- heimischen Laubholzarten gemäß der potenziell natürlichen Vegetation und der Verwendung der Haupt-, Neben- und Begleitbaumarten der Waldentwick- lungstypen (WET) 12, 13, 14, 20, 21, 23, 27, 31, 32, 40 und 44 des klima- wandelbezogenen Waldbaukonzepts des Landes Nordrhein-Westfalen (ohne Roteiche, Experimentierbaumarten sowie Nadelbäume mit Ausnahme von Gewöhnliche Kiefer und Europäische Eibe). Zusätzlich ist geboten, sowohl den Anteil an Laubholz als auch den Anteil an standortgerechten einheimi- schen Laubholzarten gemäß der potenziell natürlichen Vegetation mindestens zu erhalten. Bei Anpflanzungen in FFH-Lebensraumtypen sind nur LRT- konforme Gehölzarten oder LRT-konforme Gehölzarten der WETs mit voller Kompatibilität zu v…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief UN-058

Karte

In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?

Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

Grundstücksbericht NRW und Niedersachsen — 19 €: ein datiertes PDF zu einem Flurstück — Gemarkung, Flur, Fläche, Bodenrichtwert 2026 und 2022, Immobilienrichtwerte, Bodenschätzung, Überschwemmungsgebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Natura 2000. Bestellen Beispiel (PDF)