NSG Kiesgrube Fuchskaule
Naturschutzgebiet SU-127 · 4,8 ha · Niederkassel
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG, nsbesondere - zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit temporären Stillgewässern und mageren Rohbodenstandorten sowie vegetationsarmen Bereichen als Lebensraum für biotop- spezifische Tiere und Pflanzen; - als wichtiges Trittsteinbiotop für Arten wie Wechselkröte und Blauflügelige Ödlandschrecke und damit wichtiges Biotopverbundelement; - zur Erhaltung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsraum zahlreicher, teilweise in ihrem Bestand bedrohter, wildlebender Pflanzen und Tiere und deren Lebensgemeinschaften. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Nniederkassel_Karte_Neuaufstellung.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Niederkassel_Text_Neuaufstellung.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2017, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Niederkassel (2017-06-30)( Bem.: LP Neuaufstellung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Januar 2018). LAGE Regierungsbezirk: Köln
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SU-127
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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen