SU-Elisenthal und angrenzende Waelder
Naturschutzgebiet SU-123 · 449,1 ha · Windeck, Waldbröl
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes 1. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten insbesondere 1.1. naturnaher Waldbiotope, die in Teilflächen dem Charakter natürlicher Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse und in Teilflächen dem Charakter prioritärer natürlicher Lebensräume im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vom 21. Mai 1992, ABl. EG Nr. L 206/7 " FFH-Richtlinie") entsprechen, wie: - Auwälder, vor allem bachbegleitende Erlen-, Eschen- und Weichholzauwälder; - Bruch-, Sumpf-, Moor- und Torfmoos-Walzenseggen-Erlenbruchwälder; - Hainsimsen-Buchenwälder; - Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder; 1.2 sonstiger naturnaher Laubwaldbestände, insbesondere Eichen- und Eichen-Buchen-Mischwälder, 1.3. eines ökologisch wertvollen Gewässersystems mit guter Wasserqualität, zum Teil mit gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, das insbesondere geprägt ist - durch untereinander verbundene, naturnahe, fließende Gewässer und ihre Auen mit biotoptypischen Strukturen, wie zum Beispiel naturnahe Bäche mit verschiedenartig ausgebildetem Gewässergrund und sonstigen fließgewässertypischen Strukturen (einschließlich Uferbereiche); - naturnahe, stehende Binnengewässer mit naturnaher Unterwasser- und Schwimmblattvegetation sowie sumpfigen, teilweise niedrig bewachsenen Uferzonen; - Uferhochstaudenfluren sowie kleinflächige Sümpfe und Riede, ökologisch wertvolle Röhrichte und Großseggenriede; - Quellbereiche mit teils natürlichen quellwasserbeeinflussten Randlebensräumen, wie der Milzkraut- Gesellschaft; 1.4 von Biotopen mit Offenlandcharakter, die zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützt sind, wie: - Kleinflächiges Nass- und Feuchtgrünland sowie sonstiges artenreiches Grünland; - Saumstrukturen, wie feuchte Hochstaudensäume und Waldsäume der planaren Höhenstufen inklusive Waldsäume, einschließlich Baldrian-Mädesüßfluren; - Rispenseggenriede; Sandginster-Heide-Fragmente; 1.5 von Böden mit einem sehr hohen Biotopentwicklungspotential sowie einer hohen Regelungs- und Pufferfunktion; 1.6 des Gebietes als Lebensraum zahlreicher Pflanzenarten, die zum Teil in ihrem Bestand gefährdet oder stark gefährdet sind und zum Teil auf der Roten Liste NRW stehen, wie Steif-Segge, Sumpf-Blutauge, Winter-Schachtelhalm und Königsfarn; 1.7 des Gebietes mit Vermehrungs- und/oder…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SU-123
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen