Naturschutzgebiet NRW

NSG Krabach / Ravensteiner Bach

Naturschutzgebiet SU-116 · 205,8 ha · Hennef (Sieg), Eitorf

Schutzzweck

Die Unterschutzstellung erfolgt nach § 20 Satz 1 Buchstaben a und c LG - aufgrund der für Mittelgebirgsbäche typischen Dynamik der Fließgewässer, verbunden mit Seitengerinnen, charakteristischen Sohl- und Uferstrukturen wie Schotter- Sand- und Schlammbänken, ausgeprägten "Riffle-Pool-Strecken" sowie Uferabbrüchen und offenen Felsabbrüchen; - zur Erhaltung und Entwicklung der typischen Morphologie der Bachaue mit hoher Substratvielfalt; - zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Vegetation aus Quellfluren, Ufergehölzen, Röhrichten, Binsensümpfen und Seggenriedern, Hochstaudenfluren und Nassbrachen sowie Erlen- und Eschen- Bachauenwäldern mit Übergängen zu Bruchwäldern sowie sonstigen naturnahen Laubwäldern; - zur Erhaltung der Hangwälder mit hohem Totholzanteil als Lebensraum seltener, spezialisierter Pflanzen- und Tierarten, z.B. Höhlenbrüter und Insekten; - zur Erhaltung und Entwicklung tief eingeschnittener Seitensiefen mit moos- und farnreichen Schatthangwäldern; - in der Funktion des Gebietes als Lebensraum für bedrohte und seltene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für heimische Fische (Bachforelle, Groppe, Steinbeißer, Schlammpeitzger), Mollusken, Insekten (Blauflügelige Prachtlibelle, Großer Fuchs, Schachbrett, Silberfalter), Amphibien (Feuersalamander, Kamm- und Faden-Molch), Reptilien (Ringelnatter, Zauneidechse), Fledermäuse (Wasser- und Teichfledermaus), Vögel (Grau-, Grün-, Schwarz- und Kleinspecht, Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze, Neuntöter, Wespenbussard), und Pflanzen wie Sumpfveilchen, Blasensegge, Geflecktes und Breitblättriges Knabenkraut; - zur Erhaltung und Entwicklung von Feuchtund Nassgrünland sowie Ufergehölzen in Bachabschnitten außerhalb des Waldes; - aufgrund der standörtlich bedingten Seltenheit und hohen Empfindlichkeit der feuchteabhängigen Lebensräume wie Auen-, Sumpf- und Bruchwälder, feuchtes und nasses Grünland und Brachen, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Quellfluren gegenüber anthropogenen Einflüssen; - zur Erhaltung und Verbesserung magerer Grünlandflächen und Brachen an den Talhängen mit seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, z.B. Schmetterlinge (Schachbrettfalter, Grünwidderchen, Blutströpfchen), Heuschrecken; Heidekreuzblümchen; - aufgrund der landesweiten Bedeutung des Krabachtales für den Biotopverbund; - aufgrund der besonderen Bedeutung der naturnahen Bachaue mit ausgedehnten, lichten Erlen-Bachauenwäldern für die Gliederung des Landschaftsbildes und für das Naturerleben. Links auf externe…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SU-116

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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