NSG Waldville
Naturschutzgebiet SU-090 · 358,9 ha · Alfter, Swisttal
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BNatSchG insbesondere: a) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der FFH-Richtlinie mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Stieleichen-Hainbuchenwälder (9160), -- Hainsimsen-Buchenwälder (9110); b) zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen (nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope) mit besonderer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz: -- Sümpfe, Riede, Röhrichte (NCC0), -- naturnahe stehende Binnengewässer (NFD0), -- naturnahe Fließgewässer (NFM0); c) zur Erhaltung und Entwicklung eines großräumigen, möglichst naturnahen, störungs- und zerschneidungsarmen sowie altholz-, totholz- und strukturreichen Buchen-, Eichen- und Feuchtwaldgebietes mit z. T. naturnahen Fließ- und Stillgewässern und mit möglichst landschaftstypischem Wasserhaushalt als Brut- und Nahrungsgebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Bestände von: -- Eisvogel, -- Grauspecht, -- Mittelspecht, -- Nachtigall, -- Pirol, -- Rotmilan, -- Schwarzspecht, -- weitere gefährdete Vogelart, -- Uhu, - Wespenbussard; d) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz von Lebens- und Nahrungsräumen von teilweise in ihrem Bestand bedrohten wildlebenden Pflanzen und Tieren sowie deren Lebensgemeinschaften, insbesondere als Lebensraum für zahlreiche Amphibien- und Reptilienarten, u. a.: -- Springfrosch, -- gebänderter Feuersalamander, -- Waldeidechse; e) zur Erhaltung eines Biotopverbundelementes von herausragender Bedeutung als Teilfläche des ausgedehnten Waldgebietes der Waldville und in Verbindung mit dem Kottenforst, insbesondere als Lebensraum für die Wildkatze; f) zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Bäche und ihrer Quell- und Uferbereiche sowie sonstiger Feuchtbereiche mit ihrer typischen Wasservegetation; g) zur Erhaltung und Entwicklung eines Biotopkomplexes mit naturnahen Stillgewässern als Laichgewässer für Amphibien (insbesondere zur Förderung von Kreuzkröte, Wechselkröte, Springfrosch und Kammmolch); h) zur Erhaltung eines wichtigen Gebietes für die Kaltluftentstehung und thermische Ausgleichsfunktion; i) zur Erhaltung, Entwicklung und zum Schutz klimasensitiver Lebensräume und Arten aufgrund der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der großflächigen Laubwaldbestände der Waldville mit hoher Vielfalt an Gehölzen unterschiedlichen Alters; j) zur Erhaltung des Waldes sowie des Schneisensystems als Relikte und Zeugnisse des kurfürstlichen Jagdgebietes Kottenfo…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SU-090
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen