NSG Heckberg
Naturschutzgebiet SU-030 · 10,0 ha · Much
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes 1. gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere 1.1 naturnaher Feuchtwälder mit zum Teil gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, die insbesondere geprägt sind durch torfmoos- und pfeifengrasreiche Bruch-, Sumpf- und Auwälder; 1.2 eines Eichen-Buchen-Altholzbestandes; 1.3 eines ökologisch wertvollen, kleineren Fließgewässersystems mit guter Wasserqualität und zum Teil mit gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG, das insbesondere geprägt ist durch a. einen naturnah geprägten Teilabschnitt des Müchelsbaches mit - mäandrierendem Verlauf innerhalb der Waldbestände sowie am Waldrand, - angrenzend sickerquelligen Bereichen, wasserzügigen Feuchtsenken und kleinen Fließgewässern, die insbesondere von den östlichen Hängen dem Müchelsbach zufließen und eine typische begleitende Feuchtvegetation aufweisen, -lokal ausgebildeten Steil- und Flachufern sowie Uferabbrüchen, das Ufer sichernden Erlen, - einer strukturreichen Gewässersohle mit kleinen lokalen Vertiefungen, abwechslungsreicher Geschiebeführung und unterschiedlichsten Bodensubstraten; b. naturnahe Ufer- und Auenbereiche - als Lebensraum zahlreicher zum Teil gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, die unter anderem geprägt sind durch - bachbegleitende Erlen-Ufergehölze und Auwaldreste, - Bereiche mit stehendem und liegendem Totholz, - einem stehenden Binnengewässer mit naturnaher Unterwasservegetation, - kleinflächigen (Waldsimsen-)Sümpfen und Großseggenriedern; 1.4 der Offenlandbiotope auf den angrenzenden Talhängen oberhalb der Terrassenkante, die zum Teil nach § 30 BNatSchG geschützt sind, wie - artenreiche Magerwiesen, - brachgefallenes, ehemals artenreiches Grünland samt einwandernden Waldarten; 1.5 aufgrund der Vernetzungsfunktion des von Feuchtwäldern begleiteten Müchelsbaches mit dem Wahnbachtalsystem; 2. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen, insbesondere wegen der - teils extensiven Nutzung der an den Talhängen ausgebildeten mageren Grünlandflächen; - Seltenheit der vorkommenden Böden mit einem teils hohen Grundwasserstand als Voraussetzung für das Vorkommen verschiedener zum Teil bedrohter Tier- und Pflanzenarten; 3. gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SU-030
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen