NSG Oberes Naafbachtal
Naturschutzgebiet SU-007 · 11,4 ha · Much, Overath
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG - Zur Erhaltung und Wiederherstellung des Naafbaches und seiner Zufluesse als naturnahes Fliessgewaesser mit einer guten Wasserqualitaet, einer naturnahen Fliessgewaesserdynamik einschliesslich hierfuer charakteristischer Gewaesserstrukturen, wie naturnahen Steil- und Flachufern, Uferabbruechen, Totholz im Gewaesser, Auskolkungen, offenen Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen und Seitenarmen, Rauschen sowie einer strukturreichen, feinsedimentarmen Gewaessersohle, vielfaeltigen Stroemungsmustern und einer natuerlichen Geschiebefuehrung, - Als Ganz- oder Teillebensraum fuer charakteristische Tierarten dieser Fliessgewaesser und ihrer Auen, - Als Wuchsort charakteristischer Fliessgewaesserroehrichte und anderer typischer Pflanzen- gesellschaften von Fliessgewaessern sowie von Uferhochstaudenfluren und natuerlicher Pioniervegetation mit typischen Pflanzenarten der Fliessgewaesser, ihrer Uferbereiche und Auenstrukturen sowie - Als Teil eines zusammenhaengenden, durchwanderbaren Gewaessersystems fuer die Fliessgewaesserfauna, insbesondere fuer einen der Groesse und Beschaffenheit der Gewaesser angepassten heimischen, sich selbst reproduzierenden Fischbestand einschliesslich (hinsichtlich der Lebensraumqualitaet) anspruchsvoller Fisch- und Rundmaularten; - Zur Erhaltung und Optimierung von Feucht- und Nassbrachen sowie Nass- und Feuchtgruenland zur Offenhaltung des Talraumes und als Lebensraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten; - Zur Erhaltung und Optimierung von Suempfen, Rieden, Roehrichten und Quellbereichen; - Zur Erhaltung und Entwicklung naturnaher Waelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen / Altersphasen und in ihrer standortueblichen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren; - Aufgrund der Kleinstrukturiertheit der Landschaft und des hohen Anteils an Saumstrukturen als Lebensraeume fuer zahlreiche, z.T. bedrohte Tiere und Pflanzen, wie z.B. Eisvogel, Schwarzspecht, Neuntoeter, Rotmilan, Grauspecht u.a.; - Aufgrund der Bedeutung des Gebietes als weitgehend durchgaengiges Bachsystem im landesweiten Biotopverbund. b) in Ausfuehrung des Paragraph 48 c LG in Verbindung mit der FFH-RL und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates ueber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Vogelschutz-Richtlinie vom 2. April 1979, Abl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils gueltigen Fassung gemaess Paragraph 20…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SU-007
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen