Naturschutzgebiete

NSG Sundern

Naturschutzgebiet ST-126 · 151,9 ha · Tecklenburg

Schutzzweck

(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt: 1. zur Erhaltung, Förderung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in einem großflächigen, arten- und strukturreichen, in seiner Entwicklung stellenweise durch natürliche Aufbau- und Zerfallsprozesse gekennzeichneten Waldkomplex mit naturnahen Quellbereichen und Bachläufen auf einem historischen Waldstandort, hier insbesondere a) zur Erhaltung und Sicherung der ungestörten Quelllebensräume (Quellen und Quellbäche), insbeson- dere der Kalktuffquellen, inklusive ihrer Uferfluren und bachbegleitenden Kalk-Erlen-Eschenwälder in einem angemessen breiten Puffer aus Buchenwald, b) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung eines großflächigen, naturnahen, strukturreichen Waldmeister- Buchenwaldes in seiner standörtlichen Variationsbreite und den Übergängen zum Eichen-Hainbuchenwald inklusive der Alt- und Totholzbäume sowie der Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren mit ihrer jeweils typi- schen Flora und Fauna, c) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften bestimmter, stark gefährdeter wild-l ebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von seltenen Moosen, Vögeln (v. a. Horst- und Höhlenbrütern), Amphibien und Wirbellosen und deren Lebensstätten wie - Quellen, Quellsümpfe und -bäche - Altholz, insbesondere Großhöhlenbäume, Bäume mit mehreren Kleinhöhlen, und Bäume mit intakten Horsten sowie stehendes und lie gendes Totholz 2. zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; 3. zur Sicherung der geomorphologischen Verhältnisse inklusive der gebietstypischen Bodenvergesellschaf- tungen mit verbreitetem Vorkommen von im Hinblick auf ihr Biotopentwicklungspotential schutzwürdigen Böden; 4. aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung; 5. wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; 6. als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für die Waldflächen ist die Entwick- lung eines großflächig-zusammenhängenden Waldgebietes mit naturnahen Buchenwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Alters…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-126

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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