Naturschutzgebiete

NSG Bramegge

Naturschutzgebiet ST-112 · 35,0 ha · Westerkappeln

Schutzzweck

(1) Das Gebiet wurde zum Zwecke des Naturschutzes einstweilig sichergestellt. (2) Die einstweilige Sicherstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in einem Waldkomplex, insbesondere zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung alter bodensaurer Eichenwälder auf Sandebenen mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder durch – naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft; – Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Höhlen-, Großhöhlen- und Uraltbäumen; – Vermehrung der bodensauren Eichenwälder durch den Umbau von mit nicht bodenständigen Gehölzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten; – angemessene Bewirtschaftung zur Erhaltung eines Bestockungsanteils von mindestens 50 % Stiel- und Traubeneichen auf Flächen mit konkurrierender Buche; b) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften bestimmter, z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von Fledermäusen, Vögeln, Amphibien und Wirbellosen (Libellen u. a.) und deren Lebensstätten, vornehmlich durch – Erhaltung von Waldbereichen mit Wochenstuben-Kolonien der Bechsteinfledermaus (…) – Erhaltung der Ungestörtheit des Fledermaushabitats; – Erhaltung und Förderung des Insektenreichtums, insbesondere durch Verzicht auf Biozide; – Erhaltung und Förderung des Strukturreichtums, der Altersheterogenität sowie des Alt- und Totholzanteils der Waldbestände; – Erhaltung, Optimierung und ggf. Förderung von Teilhabitaten wie feuchten und nassen Waldbereichen, Kleingewässern, blütenreichen Wegsäumen, Lichtungen, Sukzessionsflächen und strukturreichen Waldrändern; c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes; d) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung; e) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Ti…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-112

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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