NSG Koffituten
Naturschutzgebiet ST-078 · 23,6 ha · Hopsten
Schutzzweck
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengeseilschaften eines lebenden Hochmoores mit Beständen an Feucht- und Trockenheide, des offenen Wassers, des feuchten Grünlandes und der Moorwälder sowie von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten u, a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen; b) zur Erhaltung und Entwicklung eines Moor- und Heidebereiches als regional bedeutsames Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten; c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen sowie wegen der biogeographischen Bedeutung und der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusanunenhänge; fl als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000"; g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V. m. Art. 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebens- räume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang 1 der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestand- teil des Gebietes i, 5. des § 48 d Abs. 4 LG: - Lebende Hochmoore (7110, Prioritärer Lebensraum) - Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) h) Das Gebiet hat u. a. Bedeutung für folgende Arten der Flora und Fauna: - Rosmarinheide (Andromeda polifolia) - Rundblättriger Sonnentau (Drosera rotundifolia) - Krähenbeere (Empetrum nigrum) - Schmalblättriges Wollgras (Eriophorum angustifolium)) - Scheiden-Wollgras (Eriophorum vaginatum) - Sparrige Binse (Juncus squarrosus) - Wacholder (Juniperus communis) …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-078
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen