NSG Leedener Stiftsmuehlenwiesen
Naturschutzgebiet ST-066 · 12,6 ha · Tecklenburg, Lengerich
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess Paragraph 23 BNatSchG ausgewiesen a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten, insbesondere - des feuchten und nassen Gruenlandes, - der Seggenriede, - ausgedehnter Schilf-Roehrichte, - von Stillgewaessern mit ihren natuerlichen Verlandungsstadien, - der naturnahen Fließgewässerabschnitte, - von Eichen- und Buchenwäldern in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen, Alterphasen und in ihrer standörtlichen Variationsbreite inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsche und Staudenfluren - von landschaftsprägenden Einzelgehölzen, Gehölzgruppen, Hecken und Gehölzreihen. b) zum Schutz der an diese Lebensräume angepassten z.T. stark gefährdeten Pflanzen- und Tierarten wie Sumpf-Sternmiere, Steife Segge oder Schlangenwurz sowie an diese Lebensräume angepasste Wasser- insekten-, Amphibien- und Vogelarten wie Teichrohrsänger, Rohrammer und Laubfrosch, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwhrdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte; d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes; e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge; t) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung. (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung ftir das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung eines strukturreichen, halboffenen Landschaftsraumes unterschiedlicher Biotoptypen auf Auenstandorten im Biotopverbund der Feuchtwiesen und Niedermoorstandorte im Münsterl- and sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstofffiaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die extensive Nutzung des Grünlandes sicherzustellen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_44.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1989, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-11-02) Amtsblatt alt (1989-12-16) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgeme…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-066
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