Naturschutzgebiete

NSG Wiechholz

Naturschutzgebiet ST-063 · 74,7 ha · Hopsten

Schutzzweck

Die Unterschutzstellung erfolgt gemaess LG Paragraph 20 a) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung sowie zur Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten landschaftsraumtypischer, seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere eines großflächigen naturnahen Waldbereichs aus verschiedenen grundwasser- beeinflussten, in dieser Region äußerst seltenen, Waldgesellschaften, b) zur Erhaltung, Förderung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten bestinimter, z. T. stark gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter, wildlebender Pflanzen- und Tierarten, insbeson- dere von Wasserfledermaus, Abendsegler, Knoblauchkröte und Moorfrosch und deren Lebensstätten wie - Fließ- und Kleingewässer, insbesondere sonnenexponierte Laichgewässer - strukturreiche und altersheterogene Gehölz- und Waldkomplexe - Höhlenbäume und Baumstubben - Waldlichtungen und Offenlandbereiche - Säume und Raine c) zum Erhalt und zur Sicherung der Geländernorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenver- geseilschaftung und des davon geprägten Naturhaushaltes sowie zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen ökologischer Zusammenhänge, d) aus wissenschaftlichen, natur- und landeskundlichen sowie natur- und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung des Waldareals, e) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, g) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes aller im Gebiet vorhan- denen natürlichen Lebensräurne und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gern. Art 4 Abs. 4 i. V. m Art. 2 der FFHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräurne von gemeinschaftlichein Interesse gem. Anhang 1 der FFH-Richt- linie als rnaßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 cl Abs. 4 LG: - Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur (9190) - Moorwälder (91D0; priorititrer Lebensraum) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gern. Anhang II der FFH-Richt- linie als maßgebliche Bestandteile des Gebiets i. S. des § 48 d Abs. 4 LG: - Wasserfledennaus (Myotis daubentonii) - Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) - Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) - Moorfrosch (Rana arvalis) Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebie…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-063

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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