Naturschutzgebiet NRW

NSG Duesterdieker Niederung

Naturschutzgebiet ST-034 · 1130,6 ha · Westerkappeln, Mettingen

Schutzzweck

(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 in Verbindung mit § 48 c Abs. 1 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung großflächiger, in ihrer räumlichen Geschlossen- heit hervorragender Grünlandkomplexe und von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, ins- besondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tier- arten u. a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat-, Wiesen- und Wasservögeln, Amphibien, Repti- lien und Wirbellosen, b) wegen der besonderen Bedeutung der Grünlandkomplexe sowie der Still- und Fließgewässer als landesweit bedeutsames Brutgebiet für Großer Brachvogel, Kiebitz und Wiesenpieper sowie als wichtiges Rastgebiet für Bekassine, Braunkelchen, Goldregenpfeifer, Kiebitz, Knäkente, Kornweihe und Kranich, c) als wichtige Kernfläche innerhalb eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung aufgrund des außergewöhnlich großen Vorkommens landesweit gefährdeter und bedrohter Pflanzen- gesellschaften bzw. Pflanzen- und Tierarten, d) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebiets- typischen Bodenstrukturen, e) zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Grund- und Bodenwasserhaus- haltes mit seinem typischen Gewässerchemismus und Nährstoffhaushalt, f) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdi- gen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebens- raum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturge- schichte, g) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, h) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verän- derungen ökologischer Zusammenhänge, i) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000", j) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebens- räume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i. V, m. Art, 2 der FEHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbe sondere um folgenden natür- lichen Lebensraum von gemeinsch…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-034

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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