Naturschutzgebiete

NSG Kreienfeld

Naturschutzgebiet ST-018 · 37,7 ha · Hopsten

Schutzzweck

(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von Pflanzen und Pflanzengesellsohaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes sowie von seltenen und z. T. stark gefährdeten Iandschaftsraumtypischen Pflanzen- und Tierarten u. a. von seltenen, zum Teil gefährdeten Wat- und Wiesenvögeln, Amphibien und Wirbellosen, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Überwinterungsgebiet sowie bedeutsames Brutgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regionaltypische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter Bedeutung, (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Extensivierung des Grünlandes sicherzustellen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_MS_2012_27.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2012, außerkraft: 2032 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2012-07-06)( Bem.: VO Aenderung) Amtsblatt alt (1988-05-14) Amtsblatt alt (2009-02-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-018

Karte

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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