NSG Am Janhaarspool
Naturschutzgebiet ST-001 · 256,2 ha · Tecklenburg, Ibbenbüren
Schutzzweck
(1) Das h § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 20 LG in Verbindung mit § 48c LG ausgewiesen. (2) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaffen und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und z. T. stark gefährdeten landschaftsraumtypischen Pflanzen und Pflanzen- geselischaften des offenen Wassers und des feuchten Grünlandes und der daran angepassten z. T. stark gefährdeten Tierarten, u. a. Wat- und Wiesenvögel, Amphibien und Wirbellose, b) zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen Feuchtwiesenbereiches als Rast- und Überwin- terungsgebiet sowie bedeutsames Brutgebiet für zahlreiche, z. T. stark gefährdete Vogelarten, c) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen, wegen der biogeographischen Bedeutung und wegen der dort vorkommenden schutzwürdigen Böden: Böden mit extremen Wasser- und geringen Nährstoffangeboten als natürlicher Lebensraum sowie regional- typische oder besonders seltene Böden als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte, d) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit des Gebietes, e) zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränder- ungen ökologischer Zusammenhänge, f) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes- und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000", Es handelt sich um Lebensräume insbesondere für die folgenden im Schutzgebiet vorkommenden Vogel- arten gem. Art. 4 der VogelschutzRichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des § 48 d Abs. 4 LG: - Bekassine - Pirol - Großer Brachvogel - Wachtel Vogelarten, die im Anhang 1 der Vogelschutz-Richtlinie aufgeführt sind: - Heidelerche - Rohrweihe - Kornweihe - Rotmilan - Neuntöter sowie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten der Vogelschutz-Richtlinie, die nicht im Anhang I aufgeführt sind: - Kiebitz - Waldwasserläufer - Krickente (3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet ist die Erhaltung, Sicherung und weitere Entwicklung einer charakteristischen, weitgehend offenen Feuchtwiesenlandschaft sowie die Sicherung eines stabilen, Iandschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume und der darin vorkommenden Lebensgemeinschaften ist die Extensivierung des Grünlandes sicherzustel…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief ST-001
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