Naturschutzgebiete

NSG Sonnenbornbachtal

Naturschutzgebiet SO-099 · 148,9 ha · Anröchte

Schutzzweck

(1) Die Unterschutzstellung erfolgt 1. zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung a) landschaftsprägender Tal- und Hangbereiche, die im Zusammenhang mit den naturnahen Bach- abschnitten, Grünlandflächen, Ufergehölzen, Baumgruppen, Feldgehölzen und Waldflächen von besonderer Eigenart und Seltenheit sind. Der Talabschnitt zwischen Altenmellrich und Robringhausen wird überwiegend durch Grünlandflächen bestimmt, die in Hanglage als mesophile, teilweise auch als magere Weiden ausgeprägt sind. b) von Lebensstätten und Lebensgemeinschaften eines vielfältig strukturierten Biotopkomplexes, vor allem der naturnahen Bachabschnitte, des mageren Tal- und Hanggrünlandes und der naturnahen Feldgehölze, Gebüsche und Ufergehölze sowie der alten Laubmischwälder. In ihrer natürlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schützen: - schutzwürdige und gefährdete Feldgehölze, - artenreiche Magerwiesen und -weiden, - naturnahe Stillgewässer, - schutzwürdige und gefährdete Fließgewässer. c) der landschaftsraumtypischen und kulturhistorisch wertvollen alten Laubmischwälder, die bereits im Urmesstischblatt von 1839 als Waldstandorte dargestellt sind. Diese Wälder sind durch nachhaltiges, menschliches Handeln über Generationen hinweg entstanden und erhalten worden. Die Wälder in der Nähe der Ortschaft Mellrich haben eine herausragende Bedeutung für den Biotopverbund als Kern- und Refugial- standort. Zum Schutz der kulturhistorisch wertvollen alten Laubmischwälder sind alle waldbaulichen Maßnah- men zu unterlassen, die zu einer Verschlechterung des Zustandes dieser Laubmischwälder führen können. Eine solche Verschlechterung kann auch vorliegen, wenn keine Einzelbaumentnahme erfolgt und der Natur- verjüngung von Gehölzarten nicht Vorrang vor der der Pflanzung eingeräumt wird. d) der Lebensräume und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie4 aufgeführt sind. Soweit Lebensräume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritär eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Biotope gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero Fagion), Code 9150, - Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum), 9130, - Stieleichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), 9160, - Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation, 8210. Die naturnahe Waldbewirtschaftung hat zur Entwicklung und zum Schutz der FFH-Waldlebensraumtypen beigetragen. Naturschutzfachliches Ziel ist es …

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SO-099

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Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen

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