NSG Moehnetal
Naturschutzgebiet SO-015 · 611,0 ha · Warstein, Rüthen, Möhnesee
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt 1.Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung , a) bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten naturnaher Gewaesser und der dazugehoerigen Auenbereiche. Dieser zeich- net sich durch einen hohen Anteil schutzwuerdiger Gruenlandlebensraeume aus. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - Bach-Eschen-Erlenwaelder, - naturnahe Quellbereiche, Bach- und Talabschnitte, - Feucht- und Nasswiesen/-weiden, - stehende und fliessende Gewaesser. b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebensraeume oder Arten be- droht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum), - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Stieleichen-Hainbuchenwald (9160), und folgende Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Groppe (Cottus gobio). - Bachneunauge (Lampetra planeri). Ausserdem handelt es sich um Lebensraeume fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogel- arten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Eisvogel, - weitere gefährdete Vogelart, - Neuntöter, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gruenden, 3. wegen der besonderen Eigenart und der hervorragenden Schoenheit des Gebietes. Das ueber die Geltungsdauer dieser Verordnung hinausgehende langfristige Ziel fuer die Wald- flaechen ist die Entwicklung von Laubwaldgebieten mit den fuer den Naturraum typischen natuerlichen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien, einschliesslich der Alt- und Totholzphase, und ihrer natuerlichen Strukturvielfalt. Die Naturverjuengung von Gehoelzarten der angestrebten natuerlichen Waldgesellschaften soll Vorrang vor der Pflanzung haben und entsprechend unterstuetzt werden. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/vo_ar_2005_09.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1983, Inkraft: 2025, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1985-03-23) Amtsblatt alt (1983-08-27) Amtsblatt (2025-03-09) Amtsblatt alt (2005-03-05) Digitalisi…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SO-015
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