NSG Pfannenberger Wald
Naturschutzgebiet SI-129 · 41,1 ha · Neunkirchen
Schutzzweck
Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt zur Erhaltung und Wiederherstellung der typischen Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume eines großflächig zusammenhängenden Laubwaldbestandes mit hoher struktureller Vielfalt und mit zum Teil landesweit gefährdeten Pflanzen- und Tierarten, insbesondere von - Niederwaldstrukturen - Eiche-Birke-Niederwäldern, großflächig in heidelbeerreicher Ausprägung - Heidevegetation - Hohlwegformen und Pingenkörpern - Erzbergwergstollen - Gebüsche und Vorwälder einschließlich der Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten der auch kulturhistorisch wertvollen Niederwaldbestände, Laubwaldkomplexe und Erz-Pingen. Die Festsetzung des Naturschutzgebietes erfolgt außerdem zur Erhaltung und Wiederherstellung der Vorkommen von Grauspecht und Haselhuhn als Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der EU-Vogelschutzrichtlinie. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp neunkirchen_text1.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp neunkirchen_text2.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp neunkirchen_karte.pdf.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2012, Inkraft: 2012, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Neunkirchen (2012-08-11) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2014). LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SI-129
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