NSG Eder
Naturschutzgebiet SI-096 · 119,3 ha · Bad Berleburg
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung von a) ueberregional bedeutsamer Lebensraeume seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzenarten der Eder mit ihren Ufer- und Auenbereichen. Von ueberragender Bedeutung sind die vielfaeltige, natuerliche Unterwasser- vegetation und das gewaessertypische, natuerliche, artenreiche Fischvorkommen der Eder. Darueber hinaus zeichnet sich die Eder durch ein nahezu durchgaengiges und naturnah ausgebildetes Flussbett, welches von Hochstaudensaeumen und kleineren Auwaldbereichen begleitet wird, aus. Hervorzuheben sind ausserdem die extensiv genutzten Auenbereiche mit reich strukturiertem Feuchtgruenland, angrenzende Borst- grasrasen und ein ehemaliger Bergsturz, auf dem sich ein naturnaher Schluchtwald entwickelt hat. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - die naturnahen Bach- und Flussabschnitte mit Kiesbaenken, Kiesbetten, natuerlichen ufernahen Feinsedimentablagerungen, Kolke, Uferabbruechen, Steilwaenden und Stromschnellen, - Unterwasservegetation, - naturnahe Uferbereiche mit Hochstaudenfluren, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder sowie sonstige Ufergehoelze, - naturnahe Randsenkenbaeche, Graeben, Flutmulden, Altgewaesser und andere Kleingewaesser, - Quellbereiche und Quellfluren, - Roehrichte, - nasse Gruenlandbrachen, - hochstaudenreiches Nass- und Feuchtgruenland, - Magergruenland, Borstgrasrasen und extensiv genutzte Maehwiesen, - natuerliche Felswaende und -klippen mit silikatischen und kalkhaltigen Felsfluren, - Schieferschutthalden, - die Einzelbaeume, Kleingehoelze, Hecken und Gebuesche, - die Schluchtwaelder auf bewegtem Hangschutt sowie - die Eichenmischwaelder auf Felsen und Felskoepfen, - die Waelder und Gebuesche trockenwarmer Standorte, b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebens- raeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, prioritaerer Lebensraum), - feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaerer Lebensraum) sowie - Schlucht- und Hangmischwaelder (9180, prioritaerer Lebensraum) und …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SI-096
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