NSG Rothaarkamm am Grenzweg
Naturschutzgebiet SI-091 · 3524,7 ha · Bad Berleburg, Schmallenberg, Kirchhundem
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung von a) regional und ueberregional bedeutsamer Lebensraeume und Lebensstaetten seltener und gefaehrdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier- und Pflanzen- arten eines ausgedehnten Waldkomplexes der montanen bis submontanen Stufe mit seinen naturnahen Mittelgebirgsbaechen. Das Schutzgebiet zeichnet sich aus durch die Verzahnung verschiedenartiger, wertvoller Biotope mit grosser standoertlicher Vielfalt, insbesondere von: - bodensauren Buchenwaeldern, - Moo-, Bruch- und Sumpfwaeldern, - Quellen und Quellfluren, - typisch ausgebildeten Mittelgebirgsbaechen mit ihrer Unterwasservegetation, ihren uferbegleitenden Gehoelzstrukturen, angrenzenden Auenwaeldern und Feucht- wiesen, - feuchten Hochstauden- und Waldsaeumen, - stehenden Gewaessern, - Bergmaehwiesen und Borstgrasrasen, - Gruenlandbrachen sowie - Stollen und Felsen mit ihren typischen Felsvegetation, b) Von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebens- raeume bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richt- linie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Hainsimsen-Buchenwald (9110), - Moorwaelder (91D0, prioritaer) sowie - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaer) - Borstgrasrasen (3260, prioritaer) und um die Groppe (Gottus gobio), die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist. Ausserdem handelt es sich um Lebensstaetten fuer folgende im Schutzgebiet vorkom- mende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Rauhfusskauz (Aegolius funereus), - Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), - Rotmilan (Milvus milvus), - weitere gefährdete Vogelart ( ), - Schwarzspecht (Dryocopus martius) sowie - Grauspecht (Picus canus), 2. Zur Sicherung eines ausgedehnten Waldgebietes mit seinen Fliessgewaesser- systemen und Wiesentaelern als Zeugnis der Naturgeschichte und als Gegenstand der Landeskunde sowie naturwissenschaftlicher Forschung, 3. Zur Sicherung schutzwuerdiger Boeden, insbesondere Nieder- und Uebergangsmoore, Aue- und Gleyboeden, Podsole und Ranker, 4. Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart sowie der hervorragenden Schoenheit des Gebietes, das durch seine Ausdehnung, Geschlossenheit und seinen Erhaltungs- zustand herausrag…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SI-091
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