NSG Buchenwaelder und Wiesentaeler bei Stuenzel
Naturschutzgebiet SI-088 · 453,2 ha · Bad Berleburg, Bad Laasphe
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung und Wiederherstellung sowie Entwicklung a) ueberregional bedeutsamer Biotope seltener und gefaehrdeter sowie landschafts- raumtypischer Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines grossflaechigen, natur- nahen Biotopkomplexes aus ueberwiegend bodensauren Buchenwaeldern, weitgehend natuerlichen Quellen und Baechen sowie arten- und strukturreichen Wiesentaelern. Das Naturschutzgebiet ist Teil eines grossen Waldkomplexes, der in seiner Ausdehnung, Geschlossenheit und in seinem Erhaltungszustand von herausragender Bedeutung ist. In ihrer natuerlichen Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen: - dieLaubwaelder in ihrer standorttypischen Auspraegung, insbesondere bodensaure Buchenwaelder, bachbegleitenden Erlen-Eschenwaelder sowie Bruch- und Sumpfwaelder, - die Quellen und typisch ausgebildeten Mittelgebirgsbäche mit ihrer Unterwasservegetation, ihren uferbegleitenden Gehölzstrukturen sowie angrenzenden Auenwäldern, - die Einzelbaeume, Baumgruppen und Gebuesche, - die Felsen und Blockhalden, - die Borstgrasrassen, - die feuchte Hochstauden- und Waldsaeume, - die Nass- und Feuchtwiesen, - die Seggenriede, - Magerweiden und -wiesen, - die Gruenlandbrachen, b) von Lebensraeumen und Vorkommen der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhaengen I und II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind. Soweit Lebens- raeume oder Arten bedroht sind und ihre Erhaltung von besonderer Bedeutung ist, sind sie als prioritaer eingestuft. Hierbei handelt es sich um folgende Lebensraeume gemaess Anhang I der FFH-Richtlinie: - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260), - Borstgrasrasen im Mittelgebirge (6230, prioritaer), - Feuchte Hochstaudenfluren (6430), - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510), - Berg-Maehwiesen (6520), - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (91E0, prioritaer) sowie - Hainsimsen-Buchenwald (9110), und folgende Arten gemaess Anhang II der FFH-Richtlinie: - Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini), - Grosses Mausohr (Myotis myotis) sowie - Groppe (Cottus gobio). Ausserdem handelt es sich um Lebensstaetten fuer folgende im Schutzgebiet vorkommende Vogelarten, auf die sich der Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie bezieht: - Grauspecht (Picus canus), - Rauhfusskauz (Aegolius funereus), - Schwarzspecht (Dryocopus martius), - weitere gefährdete Vogelart ( ) sowie - Bekassine (Gallinago gallinago). 2. Zur Sicherung eines fuer den Naturraum typischen Waldgebietes mit seinen Fliessgewaessersystemen …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SI-088
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