NSG Hoerre
Naturschutzgebiet SI-031 · 11,0 ha · Bad Berleburg
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt 1. Zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung a) eines aufgelassenen Schieferbergwerkes mit seinen durch den Bergbau entstandenen regional und ueberregional bedeutsamen Lebensraeumen fuer seltene und gefaehrdete Tier- und Pflanzenarten. Besonders hervorzuheben sind die ausgedehnten Stollen und Abbauhallen mit ihren speziellen mikro- klimatischen und hydrologischen Verhaeltnissen. Sie sind das wichtigste Fledermaus-Winterquartier Wittgensteins und besitzen eine besondere Funktion im landes- und europaweiten Biotopverbund. Das Grubengelaende zeichnet sich ausserdem durch Steilwaende sowie Geroell- und Schieferschutthalden aus, die von seltenen waerme- und trocken- heitsliebenden Tier- und Pflanzenarten sowie Magerrasen und Felsheiden besiedelt werden. In ihrer Vergesellschaftung sind insbesondere zu schuetzen - Stollen, Felsen, Steilwaende, Geroell- und Schieferschutthalden, - Magerrasen und Felsheiden, - temporaere Stillgewaesser, - Gebuesche und Vorwaldstadien der fuer den Naturraum typischen Waldgesellschaften, - Eichen- und Hainsimsen-Buchenwaelder sowie b) der Population des Grossen Mausohrs (Myotis myotis), einer Fledermausart, die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgefuehrt ist. c) der Populationen von weiteren Fledermausarten, die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgefuehrt sind - Braunes Langohr (Plecotus auritius), - Breitfluegelfledermaus (Eptesicus serotinus), - Fransenfledermaus (Myotis nattereri), - Grosse Bartfledermaus (Myotis brandti), - Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) sowie - Wasserfledermaus (Myotis daubentoni), - Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), d) der Lebensraeume und des Vorkommens der Schlingnatter (Coronella austriaca) als Anhang-IV-Art der FFH-Richtlinie, 2. zur Sicherung einer alten Schiefergrube als Zeugnis der Erdgeschichte und des historischen Bergbaus sowie als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung; 3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der Bergbaulandschaft mit ihren Stollen, Felsen, Schutthalden und dem ehemaligen Steinbruch. Dieser Schutzzweck entspricht auch den Schutzzielen für das FFH-Gebiet "Grubengelände Hörre" mit der Kennziffer DE-4916-303. 2. zur Sicherung einer alten Schiefergrube als Zeugnis der Erdgeschichte und des historischen Bergbaus sowie als Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. 3. wegen der Seltenheit und besonderen Eigenart der Bergbaulandschaft mit ihren Stollen, Felsen, Schutthalden und dem ehemaligen Steinbruch. (2) Das ueber die …
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief SI-031
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