NSG Hertener Schlosswald
Naturschutzgebiet RE-050 · 117,3 ha · Herten, Gelsenkirchen
Schutzzweck
Die Festsetzung erfolgt gem. § 20 a), b), und c) LG NRW a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter Tier- und Pflanzenarten, als Lebensgemeinschaften oder Biotope gelten hier insbesondere: - der großflächige, vielfältig strukturierte Schlosswald - die zwei im Wald liegenden, gem. § 62 LG NRW geschützten Stillgewässer - die Magerstandorte der Boskettwiesen b) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen: - Die Kastanienallee und die halbbogenförmigen Boskettwiesen als gartenkulturhistorische Beson- derheiten c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit einer Fläche oder eines Landschaftsbestandteils - die halbbogenförmigen Boskette als regional seltene Ausprägung der Wiesenflächen. Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Emscherniederung_Text.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Emscherniederung_Karte.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Emscherniederung (2008-12-03) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. LAGE Regierungsbezirk: Münster
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief RE-050
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