NSG Pagenholz
Naturschutzgebiet PB-065 · 41,0 ha · Büren
Schutzzweck
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a, b und c LG, insbesondere - zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer, wildlebender Tier- und Pflanzenarten innerhalb eines zusammenhängenden Waldgebietes, das sich durch einen hohen Anteil arten- reicher Buchenwälder auszeichnet. Insbesondere sind in ihrer natürlichen Vergesellschaftung zu schützen: - Waldmeister-Buchenwald. Ferner sind besonders zu schützen und zu fördern: - naturnahe temporär durchflossene Bachoberläufe und Kerbtälchen des Ruthenbachsystems, die sich durch eine außergewöhnliche Strukturvielfalt auszeichnen; - aus naturwissenschaftlichen, natur- und erdgeschichtlichen sowie landeskundlichen Gründen; - zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (Abl. EG Nr. L 305, S. 42) in der jeweils gültigen Fassung. Hierbei handelt es sich um den folgenden, für die Meldung des FFH-Ge- bietes DE-4416-302 "Eringerfelder Wald und Prövenholz" ausschlaggebenden natürlichen Lebensraum von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Waldmeister-Buchenwälder (NATURA 2000-Code 9130). - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten, auf die sich Artikel 4 der Richtlinie 79/409/EWG (Vogelschutz- richtlinie) vom 02.04.1979 (ABl. L 103, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung bezieht und die im Anhang I dieser Richtlinie aufgefuert sind: - Grauspecht (Picus canus) - Rotmilan (Milvus milvus) - Schwarzspecht (Dryocopus martius) - zum besonderen Schutz und zur Entwicklung der Lebensräume für die folgenden im Gebiet vorkommenden Vogelarten nach Artikel 4 Abs.2 EGVogelschutzrichtlinie: - Baumpieper (Anthus trivialis) - Feldschwirl (Locustella naevia) - Gartenrotschwanz (Phoenicurus phoenicurus) - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) - Pirol (Oriolus oriolus). Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Buerener Almetal_Text.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraefti…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-065
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen