NSG Hederaue mit Thueler Moorkomplex
Naturschutzgebiet PB-038 · 488,0 ha · Salzkotten, Delbrück
Schutzzweck
(1) Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Hederaue und des Niedermoorkomplexes, der sich insbesondere durch großflächige feuchte und magere Grünlandbestände, Altwässer, feuchte Hochstaudenfluren, Unterwasservegetation in Fließge- wässern und temporären Flachgewässern mit Zwergbinsenfluren auszeichnet; insbesondere sind zu schützen und zu fördern: - naturnahe Quellbereiche und Fließgewässer, insbesondere die naturnah verlaufenden Gewässerabschnitte der Heder und ihre Nebengewässer mit dem regional typischen Arteninventar an Unterwasservegetation, sowie Altarme, Blänken und sonstige naturnahe stehende Gewässer, - kalkreiche Niedermoore, - Flutrasen, Sümpfe, Röhrichte, Seggenriede, Hochstaudenfluren feuchter und nasser Standorte und Feuchtbrachen, - Pfeifengraswiesen, - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, - die sonstigen Grünlandgesellschaften der Gewässeraue als Ersatzgesellschaften in ihrer Funktion als Lebensraum und Puffer für die Fließgewässer, insbesondere die extensiv genutzten Wiesen und Weiden feuchter und nasser Standorte, - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder, - Bruch- und Sumpfwälder, - Stieleichen-Hainbuchenwälder, - Hainsimsen-Buchenwälder, - Ufergehölze, Obstwiesen, Kopfbaumbestände, Baumgruppen und Hecken - sowie die natürliche Artenvielfalt, insbesondere seltene und gefährdete Wat- und Wiesenvögel, Pflanzengesellschaften der feuchten Grünlandbereiche sowie sonstige landschaftsraumtypische wild lebende Tier- und Pflanzenarten; b) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 der FFH-Richtlinie; hierbei handelt es sich um die folgenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (FFH-Lebensräume): - Fließgewässer mit Unterwasservegetation (Ranunculion fluitantis; NATURA 2000-Code 3260), - kalkreiche Niedermoore (NATURA 2000-Code 7230), - Pfeifengraswiesen auf kalkreichen, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Eu-Molinion, NATURA 2000-Code 6410), - feuchte Hochstaudenfluren (NATURA 2000-Code 6430), - Magere Flachland - Mähwiesen (Arrhenatherion bzw. Brachypodio-Centaureion nemoralis, NATURA 2000-Code 6510) - Erlen-Eschen- und Weichho…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-038
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