NSG Rabbruch und Osternheuland
Naturschutzgebiet PB-009 · 217,1 ha · Salzkotten, Geseke, Lippstadt
Schutzzweck
Die Unterschutzstellung erfolgt a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung landesweit bedeutsamer Lebensräume und Lebensstätten seltener und gefährdeter sowie landschaftsraumtypischer Tier und Pflanzenarten, insbesondere zur Erhaltung und Entwicklung eines großflächigen, durch unterschiedliche Nutzungsformen und Nässegrade geprägten arten- reichen Grünlandkomplexes, der insbesondere durch naturnahe Hecken, Baumreihen, Kopfbäume, Kleingewässer, Blänken und Gräben sowie einzelne Gehölz- und kleinere Waldflächen strukturiert wird und der in seinem zentralen Bereich als Niedermoor ausgeprägt ist. Der gut ausgebildete Biotopkomplex weist aufgrund des mosaikartigen Nebeneinanders unterschiedlicher Lebens- räume eine hohe strukturelle Vielfalt und eine besondere Artenvielfalt auf, die durch die extensive, naturschutzgerechte Nutzung der ausgedehnten Grünlandflächen besonders gefördert wird. Insbesondere im zentralen Bereich des Gebietes haben sich Feucht- und Nasswiesen mit besonderer vegetationskundlicher Bedeutung entwickelt. Darüber hinaus stellen die Kleingewässer, Blänken und Gräben sowie deren unmittelbare Umgebungsbereiche Standorte für besonders schützenswerte Vegetationsbestände dar. Geschützt werden ferner im Gebiet vorkommende, seltene und gefährdete Libellen-, Heuschrecken und Amphibienarten sowie Vogelarten der Feuchtwiesen, Wälder und Gebüsche. Das Gebiet hat in seiner Funktion als großflächiger Grünlandkomplex mit kleineren Wald- und Gehölzbeständen auch eine besondere Bedeutung als Trittstein- und Vernetzungsbiotop im überregionalen Biotopverbund des Landes NRW; b) aus wissenschaftlichen, landeskundlichen und naturgeschichtlichen Gründen, insbesondere zur Erhaltung schutzwürdiger Niedermoore, Gleye und Anmoorgleye mit hohem Biotop-Entwicklungspotential. c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit dieses durch Grünland und Gehölzflächen geprägten Niederungsbereiches im Landschaftsraum der oberen Lippetalung. Das Landschafts- bild weist durch das mosaikartige Nebeneinander von Grünland und Gehölzstrukturen im Gegensatz zu umgebenden großflächigen, weitgehend ausgeräumten Ackerlandschaften einen besonderen Charakter auf. d) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs 4 in Verbindung mit Art. 2 Abs 2 und Art. 6 Abs.2 der FFH-Richtlinie im FFH-Gebiet DE-4317-302 "Ra…
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief PB-009
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