NSG Sonderhorst
Naturschutzgebiet MK-048 · 26,2 ha · Iserlohn
Schutzzweck
Die Festsetzung als NSG erfolgt - zur Erhaltung und Wiederherstellung der kalktypischen Biotope (z.B. Perlgras-Buchenwald, Halbtrockenrasen und Schlehengebuesche) mit seltenen und gefaehrdeten Pflanzen- und Tierarten, - zur Erhaltung der Steinbruchwand als geowissenschaftliches Objekt Erhaltung der Höhlen einschließlich ihrer mikroklimatischen Verhältnisse, ihres Wasserhaushalts und ihrer Höhlen- gewässer als Lebensraum für troglobionte und troglophile Tierarten sowie als Winterquartier für Fledermäuse, Amphibien und Insekten (Schmetterlinge, Zweiflügler u.a.) Bei diesem Gebiet handelt es sich um das FFH-Natura 2000-Gebiet DE-4611-303 "Hüttenbläserschachthöhle" als eine der wenigen vollkommen naturbelassenen Großhöhlen im Naturraum und mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse Es sind folgende FFH-Lebensraumtypen betroffen: - touristisch nicht erschlossene Höhle (8310) Links auf externe Dokumente http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Iserlohn_Text 1.Aenderung.pdf Verwaltungstechnische Angaben Schutzstatus: NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1995, Inkraft: 2005, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Iserlohn (2005-11-04)( Bem.: 1. Aenderung) LP Iserlohn alt (1995-02-28) LP Iserlohn alt (1997-04-18) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Maerz 2013). LAGE Regierungsbezirk: Arnsberg
Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief MK-048
Karte
In die Karte klicken: liegt der Punkt in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet?
Was gilt im Naturschutzgebiet? Wege, Hunde, Bauen