Naturschutzgebiet NRW

NSG Unternammerholz

Naturschutzgebiet MI-072 · 85,2 ha · Porta Westfalica, Minden

Schutzzweck

Die Festsetzung erfolgt gem. § 23 (1) BNatSchG, insbesondere – zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der Lebensgemeinschaften und Lebensstätten von seltenen und gefährdeten sowie der landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten; insbesondere sind in ihrer Vergesellschaftung schützenswert • die Stieleichen-Hainbuchenwälder, • die Waldmeister-Buchenwälder, • die feuchten Hochstaudenfluren, ferner sind besonders zu schützen und zu fördern • die naturnahen Quellen und Bäche, • die Feuchtbrachen und Gebüsche, • die naturnahen Kleingewässer mit Schilfzonen, • weitere wertvolle Biotope für seltene Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Berücksichtigung der hier vorkommenden Orchideen, • die natürliche Artenvielfalt, – wegen der besonderen Bedeutung als im Landesentwicklungsplan von Nordrhein-Westfalen und im Gebietsentwicklungsplan (Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld) dargestelltes Gebiet von landesweiter Bedeutung innerhalb des landesweiten Biotopverbundes; – wegen der Bedeutung des Gebietes für die Errichtung eines zusammenhängenden ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete in Europa, hier das FFH-Gebiet „Unternammerholz“ (NATURA 2000-Nr. DE-3719-302); – zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse • Stieleichen-Hainbuchenwald (Stellario-Carpinetum), NATURA 2000-Code 9160, • Waldmeister-Buchenwald (Galio-odorati-Fagetum), NATURA 2000-Code 9130, • Feuchte Hochstaudenfluren, NATURA 2000-Code 6430, mit ihrer typischen Fauna und Flora, bezogen auf die Waldbiotope in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren sowie der Waldränder; die Flächen mit FFH-Lebensraumtypen sind auf den Festsetzungsdetailkarten mit einem Punktmuster gekennzeichnet; – zur Erhaltung und Entwicklung der für die Meldung des FFH-Gebietes ausschlaggebenden wildlebenden Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse (Anhang II der FFH-Richtlinie sowie Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie) • Kammmolch (Triturus cristatus), • Mittelspecht (Dendrocopos medius), • Rotmilan (Milvus milvus), • Eisvogel (Alcedo atthis); – zur Erhaltung und Entwicklung der weiteren im Naturschutzgebiet vorkommenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse (Artikel 4 (2) der EU-Vogelschutzrichtlinie) • Nachtigall (Luscinia megarhynchos); – zur Erhaltung un…

Amtliche Fachinformation: LINFOS-Steckbrief MI-072

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